Donnerstag, 29 September 2005 Von admin | Keine Kommentare
?Sponsoring-Urteil? aus dem Jahr 1995 aufgehoben
Bundesgerichtshof erlaubt Imagewerbung mit einer Unterstützung des Tier- und Artenschutzes. Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Unternehmen in Zeitungsanzeigen damit geworben hatte, es unterstütze die Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V.
Die Beklagte hatte im Juni 1994 in einer Zeitungsanzeige für Brillengläser mit UV-Schutz geworben. In ihre Anzeige hatte sie das Emblem der Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V. aufgenommen, die sich für den Schutz bedrohter Tierarten einsetzt. Umrandet war das Emblem von dem Text: ?Binder-Optik unterstützt die Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V.?. Der Kläger, ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, beanstandete dies als wettbewerbswidrig. Es handele sich hier um eine Imagewerbung, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit den angebotenen Waren stehe und darauf abziele, das Kundenverhalten unsachlich zu beeinflussen.