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Freitag, 29.01.2010 - 05:37:15

Stiftungsrecht: Immer öfter entscheiden sich Bundesbürger dafür, wesentliche Teile ihres Vermögens nicht ihren Verwandten zu vererben, sondern hiermit eine Stiftung, vorzugsweise eine gemeinnützige Stiftung, zu gründen.

Diese Feststellung gilt besonders für kinderlose ältere Menschen.

Denn mit der steuerbegünstigten Gründung einer gemeinnützigen Stiftung kann der Erblasser wesentlich mehr erreichen als mit der Erbeinsetzung entfernter Verwandter. Wenn man bedenkt, dass der Erbschaftsteuersatz bei Begünstigung von Geschwistern, Neffen oder Nichten zwischen 15 % und 43 % beträgt, so gibt es hier einen Haupterben, nämlich den Fiskus.

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Kommentare | b_labetzsch | link | 05:37:15 | Keine Kommentare |

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